Geschäftsstelle und Vereinsanlage:
Am Moritzwinkel 12
30167 Hannover
Telefon: 0511-70 31 41
Fax: 0511-710 08 76
kontakt@vfl-hannover.de

Commerzbank Hannover
BLZ:250 400 66
Kto:35 35 33 300
stützpunktferein Logo
 
Sparkassen-Sportfonds Hannover
 
Beiträge

€ / Monat
V001 Erwachsene 15,-
V002 SchülerInnen, Azubis, StudentInnen, bis zum 27 Lebensjahr
mit Bescheinigung
10,-
V004 Kinder/Jugendliche, 7 - 17 Jahre 8,-
V005 Kinder, 3 - 6 Jahre 7,-
V007 Familien mit Kindern < 18 Jahre 30,-
V009 Eltern - Kind - Turnen (Kinder bis 4 Jahre) 15,-

Jahresbeitrag für Erwachsene, nur per Lastschrift 165,-
Förderer des VfL 8,-
Aufnahmegebühr (einmalig) 16,-

Bearbeitungsgebühr € / Jahr
Zahlung per Rechnung 10,-
Zahlung per Dauerauftrag 5,-
Zahlung per Lastschrift --,-


Spartenbeiträge

€ / Monat
Tanzen Breitensport Erwachsene/Jugendliche

5,-

Badminton Erwachsene/Jugendliche 4,- / 3,-
Gesundheitssport Erwachsene/Jugendliche 5,-
Rundum Fit und Entspannt Erwachsene/Jugendliche 5,-
Yoga Erwachsene/Jugendliche 7,50
Pilates Erwachsene/Jugendliche 5,-
Tai Chi Chuan Erwachsene/Jugendliche 23,50
Gerätturnen Erwachsene/Jugendliche 5,-
Reha-Sport Erwachsene/Jugendliche 10,-

Tennis € / Saison
Erwachsene  

74,-

Erwachsene bis 14°° Uhr spielberechtigt 36,-
Ehepaare   123,-
Familien   154,-
StudentInnen   49,-
Jugendliche 15-17 Jahre 49,-
Jugendliche 12-14 Jahre 33,-
Kinder 7-11 Jahre 24,50
Kinder bis 6 Jahre 16,50
Umlage Erwachsene 12,50
Umlage Jugendliche ab 15 Jahre 7,50
(ab 1.4.2007)


Eintrittserklärung als PDF-Datei

(zum Herunterladen Mauszeiger auf "PDF-Datei" und rechte Maustaste "Ziel speichern unter..." drücken)

herunterladen - ausdrucken - ausfüllen - bei Ihrem Übungsleiter/Ihrer Übungsleiterin abgeben


Auszug aus der Satzung
§ 5 Rechte und Pflichten
(4) Die Mitglieder sind zur fristgemäßen Zahlung der festgesetzten Aufnahmegebühr und der laufenden Beiträge sowie eventueller Spartenbeiträge verpflichtet. Außerordentliche Mitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr, jedoch einen kostendeckenden Beitrag.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Verein mit Einschreibebrief zu erklären, und zwar unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum 30. Juni oder 31 Dezember des Jahres. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
(3) Aus dem Verein kann durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden,
a) wer länger als ein Jahr trotz schriftlicher Mahnungen mit dem Vereinsbeitrag im Rückstand ist,
b) dessen Ausschluss auf Grund vereinsschädigenden Verhaltens der Ehrenrat empfohlen hat

Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Kostengründen keine Abmeldebestätigungen verschickt werden. Ihr Kündigungsschreiben ist zugleich die Bestätigung Ihres Austrittes. Besteht trotzdem der Wunsch einer Abmeldungs- bzw. Kündigungsbestätigung, fügen Sie Ihrem Schreiben einen rückfrankierten Briefumschlag bei!!!

Mitgliederverwaltung Unsere Mitgliederverwaltung erfolgt mit Hilfe der EDV. Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert.

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